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BGH, 12.03.2008 - II ZR 144/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Erzwingen einer eingehenden Begründung für eine letztinstanzliche Entscheidung auf dem Wege der Anhörungsrüge
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 321a
Anforderungen an die Begründung einer letztinstanzlichen Entscheidung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 30.04.2004 - 9 O 107/03
- OLG Frankfurt, 16.05.2006 - 5 U 109/04
- BGH, 12.03.2008 - II ZR 144/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03
Verfassungsmäßigkeit von ZPO § 543 Abs 2 - Entscheidung des BGH über …
Auszug aus BGH, 12.03.2008 - II ZR 144/06
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 8.1.2004 - 1 BvR 864/03, NJW 2004, 1371 m.w.N.) bedarf eine letztinstanzliche Entscheidung keiner eingehenden Begründung; auf dem Wege der Anhörungsrüge kann die Partei die Mitteilung einer solchen Begründung auch nicht dadurch erzwingen, dass sie ohne weiteres behauptet, die "formelhafte" Begründung des Senatsbeschlusses "rechtfertige den Schluss, dass der Senat die Ausführungen der Klägerin nicht zur Kenntnis genommen und nicht in seine Erwägungen einbezogen habe".